Teilnahmebedingungen
zur Verlosung im Rahmen der „Mehrweg-Challenge“
1. Geltungsbereich
Diese allgemeinen Teilnahmebedingungen gelten für die Verlosung, die an die Teilnahme an der „Mehrweg-Challenge“ (im Folgenden: Gewinnspiel) geknüpft ist, die die Umsetzungsallianz Mehrweg.Einfach.Machen im Rahmen der Kampagne #MehrMehrweg auf der Website www.mehr-mehrweg.de durchführt. Jede:r Teilnehmer:in erkennt mit der Teilnahme am Gewinnspiel diese Teilnahmebedingungen an.
2. Betreiber des Gewinnspieles
WWF Deutschland
(Reinhardtstr. 18, 10117 Berlin, E-Mail: info[at]wwf.de)
zusammen mit
ProjectTogether gGmbH
(Karl-Liebknecht-Str. 34, 10178 Berlin, E-Mail: info[at]projecttogether.org)
im Auftrag der
Umsetzungsallianz Mehrweg.Einfach.Machen (kontakt@mehrweg.einfach.machen.de)
3. Teilnahme
Am Gewinnspiel teilnehmen darf jede natürliche Person mit Wohnsitz in Deutschland (Minderjährige mit Zustimmung eines Erziehungsberechtigten). Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Mitarbeiter:innen des WWF Deutschland, von ProjectTogether sowie des Mehrwegverbands Deutschland und der umsetzenden Agentur NEW STANDARD.S. Die Teilnahme erfolgt auf der Website www.mehr-mehrweg.de. Dort haben Teilnehmende ihren Namen und eine vollständige und korrekte E-Mail-Adresse anzugeben. Diese Daten werden benötigt, um die Teilnehmer:innen über den Ausgang des Gewinnspiels zu informieren und ggf. eine Übergabe gewonnener Preise abzuwickeln. Meldet sich ein:e Gewinner:in nicht innerhalb einer Woche über die angegebene E-Mail-Adresse auf die Gewinnbenachrichtigung zurück, entfällt der Gewinnanspruch und die Betreiber dürfen den Gewinn neu auslosen. Das Gewinnspiel wird vom 24. Oktober 2023 bis einschließlich 15. November 2023 (Teilnahmezeitraum) durchgeführt. Eventuelle Teilnahmen nach dem 15. November können nicht zum Gewinn führen. Für die Teilnahme entstehen lediglich die für die Verbindung mit dem Internet anfallenden Kosten. Die Gewinnspielteilnahme muss spätestens bis zum Ende des letzten Tages des Gewinnspielzeitraums erfolgen.
4. Die Gewinne
Verlost wird zweimal der selbe Hauptpreis einer Kurzreise mit Gewinnpaket, dessen Spezifikationen und Inhalte vom Ausgang der Challenge abhängen. Die Mehrweg-Challenge ist eine Team-Challenge, bei der drei fiktive Teams (Naturfreund:in, Leckerschmecker, Morgenmensch) gegeneinander antreten. Das Team mit der zum Ende des Teilnahmezeitraums größten Teilnehmer:innenzahl gewinnt die Challenge und legt so den zu gewinnenden doppelten Hauptgewinn fest.
Im Falle eines Teamsiegs von Team Naturfreund:in wird 2x verlost:
- Ein Aufenthalt in Warnemünde für zwei Personen mit zwei Übernachtungen und Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln (Deutsche Bahn oder vergleichbar) sowie der Inklusivleistungen eines All-Inclusive-Abendessens in Warnemünde (Restaurant wird in Abhängigkeit des Reisedatums und Angebots zu einem späteren Zeitpunkt festgelegt) und Eintrittsgebühren für zwei erwachsene Personen im Zoo Rostock (oder vergleichbar) sowie als Bonus ein Wertgutschein für den Shop des WWF Deutschland (www.shop.wwf.de) über 75 Euro.
Im Falle eines Teamsiegs von Team Leckerschmecker wird 2x verlost:
- Ein Aufenthalt in Berlin für zwei Personen mit zwei Übernachtungen und Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln (Deutsche Bahn oder vergleichbar) sowie der Inklusivleistungen eines All-Inclusive-Abendessens im Restaurant HAPPA (oder vergleichbar) und Eintrittsgebühren für zwei erwachsene Personen im Digusting Food Museum Berlin (oder vergleichbar) sowie als Bonus ein Mehrwegset bestehend aus verschließbarem Lebensmittelbehälter, Coffee-to-go-Becher und Besteckset für unterwegs.
Im Falle eines Teamsiegs von Team Morgenmensch wird 2x verlost:
- Ein Aufenthalt in Berlin für zwei Personen mit zwei Übernachtungen und Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln (Deutsche Bahn oder vergleichbar) sowie der Inklusivleistungen eines All-Inclusive-Abendessens im Restaurant HAPPA (oder vergleichbar) und Eintrittsgebühren für zwei erwachsene Personen im Museum Futurium Berlin (oder vergleichbar) sowie als Bonus ein PANDA-Überraschungspaket, bestehend aus verschiedenen Produkten der WWF Jugend.
Der mögliche Reisezeitraum der Gewinner:innen beginnt am 08. Januar 2024 und endet am 30.04.2024. In Absprache mit den Gewinner:innen wird die Buchung von Anfahrt und Unterkunft für ein gewünschtes Datum, wenn nicht anders abgesprochen, vollständig von den Betreibern abgewickelt. Entsprechend obliegt den Betreibern abhängig von Zeitraum und Angebot die Auswahl der Unterkunft (Doppelzimmer o. ä.) und (in Absprache mit den Gewinner:innen) die Auswahl der Zugverbindungen (2. Klasse, mit Sitzplatzreservierung, ohne weitere Zusatzleistungen) o der vergleichbare. Inklusivleistungen werden in Form von Wertgutscheinen oder vergleichbar übergeben. Im Falle kurzfristiger Verhinderung durch die Gewinner:innen (etwa durch Krankheit o. ä.) kurz vor Reiseantritt besteht kein genereller Anspruch auf Ersatz. Eine Übertragung des Reisegewinns auf andere Personen ist ohne Absprache ausgeschlossen. Kosten durch zusätzliche Teilnehmer:innen, z. B. Kinder, müssen selbst getragen werden.
5. Ermittlung der Gewinner:innen
Es werden zwei Gewinner:innen zufällig per Los ermittelt. Ein:e Gewinner:in wird unter allen Teilnehmer:innen der Mehrweg-Challenge ermittelt, die unter Angabe ihrer E-Mail-Adresse und dem Klick auf den anschließenden Bestätigungslink ordentlich teilgenommen haben. Ein:e weitere:r Gewinner:in wird unter gleichen Voraussetzungen ermittelt innerhalb der Teilnehmenden des Gewinnerteams. Das bedeutet, alle ordentlichen Teilnehmer:innen haben eine Gewinnchance, alle Mitglieder des Gewinnerteams haben eine zusätzliche Gewinnchance.
Unvollständig ausgefüllte Teilnahmeformulare und unbestätigte Teilnahmen berechtigen nicht zum Gewinn. Die Gewinner:innen werden innerhalb von vier Wochen nach Ende des Teilnahmezeitraums von Mitarbeiter:innen der Betreiber in einer nicht-öffentlichen Ziehung ausgelost und von den Betreibern über die von ihnen angegebenen Kontaktdaten benachrichtigt. Alle anderen Teilnehmer:innen bekommen keine Benachrichtigung bezüglich des Gewinnspiels.
Die Betreiber dürfen die Namen der Gewinner:innen bei Bedarf und in Absprache öffentlich in ihren Kommunikationskanälen bekannt geben.
6. Vorzeitige Beendigung, Ausschluss und Widerruf
Die Betreiber behalten sich vor, das Gewinnspiel jederzeit ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen abzubrechen oder zu beenden. Dies gilt insbesondere, falls eine ordnungsgemäße Durchführung aus technischen oder rechtlichen Gründen nicht mehr gewährleistet werden kann. Den Teilnehmer:innen stehen in einem solchen Fall keinerlei Ansprüche gegen die Betreiber zu.
7. Datenschutz
Damit die Durchführung des Gewinnspiels möglich ist, müssen die Betreiber personenbezogene Daten der Teilnehmer:innen, wie z. B. Namen und E-Mail-Adresse, kennen. Personenbezogene Daten, die den Betreibern im Rahmen der Teilnahme an dem Gewinnspiel übermittelt werden, werden von den Betreibern nur zur Durchführung und Abwicklung der Aktion Mehrweg-Challenge und des verbundenen Gewinnspiels gespeichert, verarbeitet und genutzt. Eine Weitergabe der Daten an Dritte findet nicht statt.
Die Gewinner:innen werden von den Betreibern auf elektronischem Wege an die eingetragene E-Mail-Adresse benachrichtigt. Wenn die Teilnehmer:innen (durch die Teilnahme am Gewinnspiel und/oder die Zustimmung zu den weiteren Challenge-bezogenen Informationen, siehe Bestätigungs-E-Mail) das Einverständnis zur Übermittlung von Infos zur Mehrweg-Challenge und verbundenen Mitmachangeboten gegeben haben, dürfen sie die Betreiber jederzeit auf elektronischem Wege dafür kontaktieren. Dem können die Teilnehmer:innen jederzeit widersprechen. Ein formloser Widerspruch kann gerichtet werden an: kontakt[at]mehrweg.einfach.machen.de. Nach Abschluss der Aktion Mehrweg-Challenge werden alle Teilnehmer:innendaten automatisch gelöscht. Weitere Informationen zur Verwendung personenbezogener Daten durch die Betreiber finden sich in der Datenschutzerklärung von #MehrMehrweg: mehr-mehrweg.de/datenschutz
8. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung der Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen.
9. Anwendbares Recht
Das Gewinnspiel unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
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